Zahnerhalt geht vor Zahnersatz: jeder eigene Zahn ist besser, als das beste Implantat. Darum sollte alles versucht werden, eigene Zähne möglichst lange zu erhalten. Oft ist das nur durch eine
Wurzel(kanal)behandlung möglich. Eine Garantie, dass jeder Zahn auf diese Weise dauerhaft gerettet werden kann, gibt es leider nicht. Querschnittsstudien zeigen, dass in
Deutschland mehr als 50% der wurzelbehandelten Zähne immer noch Entzündungen zeigen und über 80% der Wurzelkanalfüllungen Mängel aufweisen.
Studien zeigen jedoch auch, dass Erfolgsquoten bis zu über 90% möglich sind! Dafür ist eine Behandlung zum Beispiel durch einen auf Wurzelkanalbehandlungen spezialisierten Zahnarzt
(Endodontologen) nach einem wissenschaftlich basierten Behandlungskonzept mit entsprechendem Präzisions- und Zeitaufwand nötig.
Durch den Einsatz moderner, technischer Hilfsmittel und Methoden, wird dem Zahnarzt das Erreichen einer maximalen Präzision ermöglicht. So können auch Zähne erhalten werden, bei denen ansonsten die Extraktion (Entfernung) empfohlen wird.
Die herkömmliche, vielfach in deutschen Zahnarztpraxen durchgeführte Methode:
Arbeitsschritte grob skizziert:
Vor- und Nachteile der Methode:
+ geringe Behandlungszeit
+ keine Zusatzkosten
– Keine ausreichend keimarme Behandlung möglich
– Hohe Bruchgefahr der unflexiblen Stahlfeilen im Wurzelkanal
– Nebenkanäle werden nicht erkannt und bleiben oft unbehandelt
– Frakturen und Perforationen werden oft übersehen
– Längenbestimmung nur durch Röntgen zu ungenau
– Behandlung schwieriger Anatomien nicht möglich
– Erfolgswahrscheinlichkeit für Zahnerhalt deshalb oft unter 60%!
Diese Behandlung ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland enthalten. Sie wird, unter Einhaltung bestimmter Kriterien, bei einfachen Behandlungsfällen von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Neben einer Wurzelkanalbehandlung, welche der gesetzlichen Kasse in Rechnung gestellt wird, dürfen laut den geltenden Bestimmungen nur bestimmte Leistungen zusätzlich erbracht
werden.
Eine Mehrkostenregelung wie bei Füllungen oder Zahnersatz läßt das Gesetz bei Wurzelkanalbehandlungen leider nicht zu.
Zusätzliche Verfahren können die Qualität der Behandlung steigern.
Diese genannten Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten und müssen dem gesetzlich versicherten Patienten in Rechnung gestellt werden.